Hildburghausen. Immer wieder zieht ein verlassener Bau in Bad Colberg neugierige Besucher an – am vergangenen Wochenende endete das für mehrere Personen mit Anzeigen. Sie waren unbefugt auf das Gelände der ehemaligen Kurklinik vorgedrungen, um dort offenbar auf Erkundungstour zu gehen. Die Begründung der Betroffenen: Das leerstehende Gebäude sei als sogenannter Lost Place in einschlägigen Online-Foren gelistet.
Was für Urban-Explorer nach einem harmlosen Abenteuer aussieht, ist juristisch eine klare Sache: Das Betreten des Privatgeländes ohne Erlaubnis stellt Hausfriedensbruch dar – eine Straftat. Die Polizei weist darauf hin, dass Lost Places zwar einen gewissen Reiz ausüben, aber keineswegs rechtsfreie Räume sind.
Lost Places locken – doch Betreten kann strafbar sein
Immer häufiger geraten verlassene Gebäude ins Visier von Fotografen, Hobby-Entdeckern oder Social-Media-Nutzern. Der Reiz der Vergänglichkeit, gepaart mit geheimnisvollen Geschichten und spektakulären Bildern, hat das sogenannte Urban Exploring zu einem Trend gemacht. Doch vielen ist nicht bewusst: Eigentumsverhältnisse bleiben bestehen – und ohne ausdrückliche Erlaubnis ist das Betreten verboten.
Im Fall der früheren Kurklinik in Bad Colberg handelt es sich um Privatbesitz. Wer das Gelände ohne Zustimmung des Eigentümers betritt, macht sich strafbar. Die Polizei appelliert daher an alle Lost-Place-Interessierten, sich vorab über die rechtliche Lage zu informieren.
