Drohnen – Rechte und Pflichten einfach erklärt

Drohnen sind beeindruckende Technik-Konstrukte, für jedermann erschwinglich und das Fliegen mit selbigen ist kinderleicht zu erlernen. Weil die Zahl der Verkäufe konsequent ansteigt, erhöhen sich auch die Gefahren durch den Flugbetrieb von Drohnen durch Hobbypiloten. Denn nicht jeder „Hobbypilot“ geht mit den Flugobjekten vorbildlich um, im Gegenteil. Die Vorfälle mit Drohnen hatten sich in den Vorjahren, aber vor allem in diesem Jahr extrem erhöht. Dazu gehörten Beinahe-Kollisionen mit Flugzeugen, Abstürze in Wohngebieten, auf Autobahnen und in verbotenen Bereichen.

Die Dunkelziffer von illegalen Drohnen-Manövern ist vermutlich sehr hoch. Dies zeigen unzählbare Videos und Fotos von „Freizeitpiloten“, beispielsweise in den Sozialen Netzwerken oder auf gängigen Videoportalen.

Seit dem 31. Dezember 2020 gelten in Deutschland die Vorschriften der EU-Drohnenverordnung, die in der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) national umgesetzt wurden. Drohnenpiloten müssen sich seither an ein klares Regelwerk halten, das sowohl technische als auch rechtliche Aspekte umfasst. Drohnen werden in drei Betriebskategorien eingeteilt: „Open“ (für Freizeitanwendungen ohne Genehmigung), „Specific“ (mit Risikoanalyse und Genehmigungspflicht) und „Certified“ (für Personentransport oder Gefahrgut, nur für Spezialanwendungen).

Wer eine Drohne mit Kamera oder über 250 Gramm Gewicht fliegt, muss sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren und erhält eine sogenannte e-ID, die gut sichtbar an der Drohne angebracht werden muss. Die frühere Adressplakette ist damit ersetzt. Ebenso besteht in Deutschland eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung – ohne diese Versicherung drohen hohe Bußgelder und im Schadenfall persönliche Haftung. Wer Drohnen mit mehr als 250 Gramm startet, braucht zudem einen sogenannten kleinen EU-Drohnenführerschein (A1/A3), für bestimmte Risikobereiche oder größere Geräte auch den großen A2-Nachweis.

In der Praxis bedeutet das: Wer näher an Menschen oder unter 150 Metern Höhe fliegen will, braucht fundiertes Wissen über Technik, Luftraumstruktur und rechtliche Rahmenbedingungen. Flüge über 120 Meter sind grundsätzlich verboten, ebenso wie der Einsatz außerhalb der Sichtweite (VLOS). Es gelten Mindestabstände zu Menschenmengen (30 Meter), zu Industrieanlagen oder Gefängnissen (100 Meter) und zu Flugplätzen (1,5 Kilometer). Außerdem existieren zahlreiche Flugverbotszonen, etwa über Wohngebieten (ohne Zustimmung), Einsatzorten, Naturschutzgebieten oder Bahntrassen.

Besonders kritisch ist das Thema Datenschutz: Wer ohne Zustimmung Personen filmt oder fotografiert, riskiert Bußgelder in drei- bis vierstelliger Höhe, bei wiederholtem oder vorsätzlichem Verstoß auch strafrechtliche Konsequenzen. Verstöße gegen die LuftVO können mit Geldbußen bis 50.000 Euro geahndet werden, in extremen Fällen sogar mit Freiheitsstrafen. Gleichzeitig existieren jedoch auch rechtlich abgesicherte Freiräume: Wer sich informiert, sich registriert, eine Haftpflichtversicherung abschließt und einen Kenntnisnachweis erwirbt, darf legal fliegen.

Verschiedene Apps wie Droniq oder Dipul helfen beim Identifizieren von Lufträumen und dem Einholen von Genehmigungen. Seit 2024 ist zudem die sogenannte Remote-ID verpflichtend – eine digitale Identifikation per e-ID, die direkt aus der Drohne auslesbar sein muss. Unterm Strich ist das Fliegen von Drohnen heute kein rechtsfreier Raum mehr, sondern ein klar definierter Luftraum mit verbindlichen Vorschriften.

Technikbegeisterte und Fotografen müssen sich mit Datenschutz, Luftraumbeschränkungen und Versicherungsfragen ebenso auseinandersetzen wie mit dem tatsächlichen Flugverhalten. Wer dies tut, kann das Potenzial moderner Drohnentechnologie verantwortungsvoll nutzen. Wer es ignoriert, riskiert empfindliche Strafen. Drohnen sind nicht nur Spielzeuge – sie sind fliegende Verantwortung.

Drohnen-Kenntnisnachweis auch online möglich

Über den Deutschen Modellflieger Verband (Download via Chip.de) können Sie online den Drohnen-Kenntnisnachweis erwerben. Dort können Sie auch sämtliche Prüfungsfragen nach einer kostenlosen Registrierung einsehen. Nach Beantwortung der letzten Frage haben Sie dann die Möglichkeit, den sogenannten Drohnen Kenntnisnachweis als PDF-Dokument herunterzuladen. Dafür ist dann allerdings die Zahlung einer Gebühr in Höhe von 26,75 Euro fällig. Durchfallen kann übrigens niemand. Denn die Fragen werden so oft wiederholt, bis sie richtig beantwortet wurden. Investieren sollte man etwa eine Stunde Aufwand, bis der Drucker den Kenntnisnachweis ausspuckt.