Früheres KZ-Krematorium bleibt Denkmal

Wewelsburg. Das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren-Wewelsburg bleibt unter Denkmalschutz. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Klage des Eigentümers zurück. Er hatte argumentiert, das Gebäude sei durch spätere Umbauten so stark verändert worden, dass seine ursprüngliche Funktion heute kaum noch erkennbar sei. Tatsächlich fehlen zentrale Bestandteile des früheren Krematoriums: Der Ofen und der Schornstein sind nicht mehr vorhanden. Das Gebäude wurde nach dem Krieg unter anderem als Lackierhalle und zuletzt als Lager genutzt. Dennoch sind historische Bauteile erhalten geblieben. Dazu zählen unter anderem drei Außenmauern und die Dachkonstruktion.

Für das Gericht reicht diese erhaltene Substanz zusammen mit dem historischen Kontext aus. Das Gebäude dokumentiert nach Auffassung der Richterin die Abläufe und Einrichtungen des Konzentrationslagers Niederhagen und damit die nationalsozialistischen Verbrechen am Ort. Zwischen 1942 und 1943 wurden dort die Leichen ermordeter KZ-Häftlinge verbrannt.

Der Fall zeigt, dass Denkmalschutz nicht zwingend von einer weitgehend original erhaltenen Architektur abhängt. Auch ein baulich stark verändertes Gebäude kann Denkmalwert besitzen, wenn seine historische Bedeutung ausreichend belegt und noch an der Bausubstanz nachvollziehbar ist. Für den Eigentümer bedeutet das nun: Das Gebäude muss erhalten und sachgemäß behandelt werden.

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