NRW plant Änderung des Denkmalschutzgesetzes

Foto: Fernanda Vollmer/CC BY-SA 3.0 de
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Düsseldorf. Kurz vor Beginn der Sommerferien hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung und des Denkmalschutzes in den Landtag eingebracht. Begründet wird das Vorhaben mit den neuen Rahmenrichtlinien Gesamtverteidigung, die die Bundesregierung 2024 beschlossen hat. Ziel sei es, Deutschland besser auf Krisen und Konflikte vorzubereiten.

Doch die Pläne sorgen für heftige Kritik. Im Denkmalschutzbündnis NRW, einem Zusammenschluss zahlreicher Verbände, wächst die Sorge vor einer Aufweichung des Schutzes historischer Bauten. Künftig könnten Denkmäler ihren Status verlieren, wenn sie im Verteidigungsfall oder bei Katastrophen eine strategische Rolle spielen. Betroffen wären möglicherweise Kasernen, Bahnhöfe, Brücken, Schulen oder sogar Schlossanlagen.

„So gravierende Eingriffe ohne öffentliche Debatte und mitten in der Ferienzeit vorzulegen, ist inakzeptabel“, warnt Dr. Silke Eilers vom Westfälischen Heimatbund. Denkmäler seien ein wesentlicher Teil kultureller Identität, ihr Schutz dürfe nicht politisch relativiert werden. Zudem verweise sie auf die Haager Konvention, die Kulturgüter im Kriegsfall ausdrücklich unter besonderen Schutz stellt.

Für zusätzliche Kritik sorgt eine geplante Änderung im Antragsrecht: Die Denkmalfachämter von LWL und LVR sollen künftig keine Denkmalschutzverfahren mehr für Gebäude des Landes oder Bundes anstoßen dürfen. Damit könnten zahlreiche Hochschulen, Kliniken oder Studierendenwerke dem wissenschaftlich begründeten Schutz entzogen werden. „Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung denkmalwerte Anlagen im eigenen Besitz bewusst der unabhängigen Bewertung entziehen will“, so Prof. Markus Harzenetter, Vorsitzender der Vereinigung der Denkmalfachämter.

Auch Fachleute wie Landeskonservator Holger Mertens sehen keinen Grund für eine Gesetzesänderung. Das bestehende Recht enthalte bereits Ausnahmen für Notlagen. Zudem sei im Koalitionsvertrag von CDU und Grünen eine umfassende Evaluation des erst 2022 reformierten Denkmalschutzgesetzes für 2025 vorgesehen. „Diese sollte stattfinden, bevor erneut an den Grundlagen gerüttelt wird“, so Mertens.

Ob der Entwurf in der vorliegenden Form eine Mehrheit findet, ist offen – klar ist jedoch: Der Konflikt um die Zukunft des Denkmalschutzes in NRW ist eröffnet.

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