Berlin. Der markante Bierpinsel in Berlin-Steglitz ist zum Sicherheitsrisiko geworden. Nachdem bereits im September Fassadenteile aus rund 30 Metern Höhe herabgestürzt waren, haben neue Gutachterergebnisse eine Ausweitung der Sperrungen erforderlich gemacht. Der Bezirk erhöht den Druck auf den Eigentümer – und stellt die Zukunft des seit Jahren leerstehenden Turmrestaurants erneut infrage. Der Bierpinsel gehört zu den ungewöhnlichsten Bauwerken Berlins. Doch statt über Architektur und eine mögliche Wiedereröffnung wird derzeit vor allem über die Sicherheit des markanten Turms diskutiert. Am 20. September 2026 lösten sich Fassadenteile in etwa 30 Metern Höhe und stürzten auf den Bereich an der Schildhornstraße. Die Feuerwehr rückte mit Höhenrettern an, um weitere lose Bauteile zu entfernen.
Anschließende Untersuchungen sollten klären, wie stabil die Fassade noch ist. Die ersten Ergebnisse der vom Eigentümer beauftragten Gutachter fallen alarmierend aus: Die Fassadenelemente gelten als nicht sicher. Eine Gefährdung des öffentlichen Raums kann deshalb nicht ausgeschlossen werden.
Sperrkreis betrifft Straßen, Radwege und U-Bahn-Zugang
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf reagierte am 21. Oktober mit einer deutlichen Ausweitung der Absperrungen. Rund um das Gebäude wurde ein Sperrkreis mit einem Radius von etwa zwölf Metern angeordnet. Betroffen sind Abschnitte der Schloßstraße und Schildhornstraße sowie die Joachim-Tiburtius-Brücke. Auch der Zugang zum U-Bahnhof Schloßstraße am Franz-Amrehn-Platz bleibt gesperrt. Die Folgen reichen damit weit über das Grundstück hinaus. Der Bierpinsel steht an einem wichtigen Verkehrsknoten in Steglitz. Die Sperrungen beeinträchtigen den Fuß- und Radverkehr ebenso wie den Autoverkehr; auch der Busverkehr muss teilweise umgeleitet werden. Wann die betroffenen Bereiche wieder freigegeben werden können, ist derzeit offen.
Bezirk fordert sofortige Sicherungsmaßnahmen
Die Verantwortung für die Sicherheit des Bauwerks liegt beim Eigentümer. Das Bezirksamt hat ihn nachdrücklich aufgefordert, unverzüglich mit geeigneten Sicherungsmaßnahmen zu beginnen. Ziel ist, weitere Fassadenteile gegen Absturz zu sichern und die Voraussetzung dafür zu schaffen, die gesperrten Verkehrsflächen wieder zu öffnen.
Sollte der Eigentümer nicht handeln, behält sich der Bezirk sogenannte Ersatzvornahmen vor. In diesem Fall könnte die Behörde notwendige Sicherungsarbeiten selbst veranlassen und dem Verantwortlichen die Kosten in Rechnung stellen. Stadtentwicklungsstadtrat Patrick Steinhoff machte deutlich, dass der Eigentümer nicht nur für die akute Gefahrenabwehr, sondern auch für die Sanierung und eine künftige Nutzung des Gebäudes in der Pflicht stehe.
Ein Wahrzeichen mit jahrelangem Leerstand
Der Bierpinsel wurde 1976 fertiggestellt und ist rund 50 Meter hoch. Das futuristische Bauwerk entstand als Turmrestaurant über dem U-Bahnhof Schloßstraße und prägt seither das Stadtbild von Steglitz. Seine ungewöhnliche Form machte es zu einem weithin bekannten Berliner Bauwerk. Der Turm steht unter Denkmalschutz und ist Teil des denkmalgeschützten Ensembles am Verkehrsknoten Steglitz. Doch gastronomische Nutzung und öffentliches Leben sind längst verschwunden. Der Bierpinsel steht seit Jahren leer. Ein Eigentümerwechsel im Jahr 2021 weckte Hoffnungen auf eine Wiederbelebung, eine dauerhafte Sanierung und die Rückkehr einer Nutzung sind bislang jedoch ausgeblieben. Während das Gebäude ungenutzt blieb, verschlechterte sich sein Zustand weiter.
Zwischen Denkmalschutz und baulicher Realität
Der aktuelle Fassadenschaden verdeutlicht das Dilemma vieler leerstehender Denkmäler: Der historische und architektonische Wert ist unbestritten, doch ohne Instandhaltung können aus einem Wahrzeichen erhebliche Sicherheitsrisiken werden. Beim Bierpinsel geht es inzwischen nicht mehr allein um eine mögliche Wiedereröffnung. Zunächst muss geklärt werden, wie die Gebäudehülle dauerhaft gesichert und die Gefahr für Menschen im Umfeld beseitigt werden kann.
Der Bezirk hat zugleich klargestellt, dass einer erneuten Nutzung – beispielsweise für Gewerbe oder kleinere Gastronomie – grundsätzlich keine rechtlichen Hürden entgegenstehen. Eine konkrete Perspektive hängt jedoch davon ab, ob der Eigentümer die notwendigen Sanierungsmaßnahmen tatsächlich angeht.
Wie geht es mit dem Bierpinsel weiter?
Eine kurzfristige Sicherung könnte weitere Abstürze verhindern, würde aber das grundlegende Problem nicht lösen. Erst eine umfassende Instandsetzung und ein tragfähiges Nutzungskonzept könnten dem Turmrestaurant eine dauerhafte Zukunft eröffnen. Bis dahin bleibt der Bierpinsel nicht nur ein Symbol für die Architektur der 1970er-Jahre, sondern auch ein Beispiel dafür, wie jahrelanger Leerstand ein stadtbildprägendes Bauwerk an den Rand des baulichen Notstands bringen kann.
Für Anwohner, Geschäftsleute und Verkehrsteilnehmer zählt zunächst, dass die Gefahrenstelle gesichert und die wichtigen Wege rund um die Schloßstraße wieder freigegeben werden. Für das Gebäude selbst steht mehr auf dem Spiel: Ob es künftig wieder als markantes Wahrzeichen genutzt werden kann oder weiter verfällt, hängt nun entscheidend vom Handeln des Eigentümers ab.
