Land verschärft Regeln gegen Schrottimmobilien

Magdeburg. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat eine Änderung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auf den Weg gebracht. Ziel ist es, Kommunen bei der Durchsetzung von Kosten für Sicherungsmaßnahmen oder den Abriss einsturzgefährdeter Gebäude deutlich zu entlasten. Künftig sollen diese Forderungen als öffentliche Last auf dem Grundstück gelten und zudem verzinst werden, wenn Eigentümer nicht fristgerecht zahlen.

Kommt ein Eigentümer seiner Pflicht zur Beseitigung gefährlicher Baumängel nicht nach, können die Behörden weiterhin Ersatzmaßnahmen veranlassen. Mit der geplanten Gesetzesänderung steigen jedoch die Chancen, dass Kommunen ihre Ausgaben im Rahmen einer Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung zurückerhalten. Der Gesetzentwurf wird nun im Landtag beraten.

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