Grubenwasserkanal: RAG startet Baugrunduntersuchungen

Foto: Ina Fassbender
Foto: Ina Fassbender

Hünxe/Dinslaken/Voerde. Die RAG bereitet ein umfangreiches Infrastrukturprojekt für den Nachbergbau vor: Ab der 42. Kalenderwoche beginnen in Hünxe, Dinslaken und Voerde die Baugrunduntersuchungen für die geplante Grubenwasserableitung zum Rhein. Die Ergebnisse sollen die technische Planung absichern und die Grundlage für die nächsten Genehmigungsschritte schaffen.

Entlang der vorgesehenen Strecke sind punktuelle Bohrungen, Vermessungen und weitere Untersuchungen geplant. Dabei werden die Boden- und Grundwasserverhältnisse erfasst. Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und zeitlich begrenzt. In der unmittelbaren Umgebung einzelner Untersuchungsstellen kann es vorübergehend zu Baustellenverkehr und Geräteeinsatz kommen. Die RAG kündigt an, die Eingriffe an der Oberfläche möglichst gering zu halten.

Grubenwasser künftig kontrolliert zum Rhein

Hintergrund ist die langfristige Neuordnung der Grubenwasserhaltung im Ruhrgebiet. Künftig soll das Wasser an den Standorten Hünxe und Lohberg gehoben und über eine unterirdische Leitung zum Rhein geführt werden. Damit will die RAG ihre Verpflichtungen aus dem ehemaligen Steinkohlenbergbau dauerhaft erfüllen und verhindern, dass kleinere Gewässer zusätzlich mit Grubenwasser belastet werden.

Die geplante Ableitung ist ein zentraler Baustein des Nachbergbaus. Der Bau selbst steht allerdings noch aus: Zunächst müssen die technischen Planungen abgeschlossen und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Die öffentliche Beteiligung ist nach derzeitiger Planung für 2027 vorgesehen. Die Fertigstellung der Anlage wird für 2034 angestrebt.

Eingriffe in sensible Landschaftsräume

Das Projekt betrifft nicht nur technische Fragen. Auch die Auswirkungen auf Landschaft und Umwelt stehen im Fokus. Die Baugrunduntersuchungen sind daher ein erster Schritt in einem längeren Planungs- und Genehmigungsprozess. Erst danach wird sich zeigen, wie die Trasse konkret umgesetzt werden kann und welche Auflagen für den Bau gelten.

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