Ehemaliges Kino „Schauburg“ steht zum Verkauf

Foto: J.-H. Janßen/CC BY-SA
Foto: J.-H. Janßen/CC BY-SA

Jüterbog. Die Stadt Jüterbog beabsichtigt, das denkmalgeschützte, sanierungsbedürftige Objekt „Schauburg“, Schillerstraße 51, das Flurstück 37/4 der Flur 2 in Jüterbog mit einer Grundstücksgröße von 1.556 m² und mit einer Geschossfläche von ca. 660 m² (EG, OG) zu verkaufen. Das Gebäude besteht aus einem ehemaligen großen Kinosaal (ungedeckte Gebäudehülle) mit Restgebäudeteilen (teilweise zweigeschossiges Foyer, Anbau, Bühne und Bühnenraum), zurzeit leerstehend. Es ist geringfügig teilunterkellert. Auf dem angrenzenden Grundstück befindet sich eine öffentliche Verkehrsfläche mit einem Busbahnhof und einem Parkplatz.

Der Kaufpreis richtet sich nach dem Gebot.
Das Mindestkaufpreisangebot beträgt 15.000,00 €.

Angebote, die unter dem Mindestgebot liegen, werden nicht berücksichtigt.

Angebote mit Konzept richten Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag, mit deutlicher Kennzeichnung:

Angebot zur öffentlichen Ausschreibung
– Grundstück in Jüterbog, Schillerstraße 51 – „Schauburg“-
Bitte nicht öffnen
an: Stadt Jüterbog, Bereich Liegenschaften, Markt 21, 14913 Jüterbog.

Die Grundstücksvergabe erfolgt im Rahmen einer zweistufigen Konzeptvergabe. Das Bewerbungsverfahren mit Präsentation der eingereichten Unterlagen bildet die erste Stufe, die Konzeptbewertung durch ein Bewertungsgremium auf der Grundlage eines Kriterienkatalogs einschließlich des Kaufpreisangebotes die zweite Stufe.

Die Bewertung der eingereichten Entwürfe und die in diesem Zuge erstellte Rangfolge fließt zu 70 % mit in die Gesamtbewertung ein. Für nähere Informationen u. a. zum Planverfahren, der Erschließung, dem Denkmalschutz, der Entwicklung und Nutzung, zu einer eventuellen Förderung der Sanierung sowie zur Bewertungsmatrix steht Ihnen als erster Ansprechpartner der Bereich Wirtschaftsförderung, Herr Rau unter der Tel.-Nr. 03372/ 463 180 zur Verfügung.

Die Ausschreibung endet am 30.09.2025. Angebote, die nach dem 30.09.2025 bei der Stadt Jüterbog eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Für die Richtigkeit der Ausschreibungsunterlagen ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten. Die Stadt Jüterbog ist nicht verpflichtet, das Ausschreibungsobjekt an einen bestimmten Bieter zu veräußern.
Die Entscheidung über den Verkauf treffen die zuständigen Gremien der Stadt Jüterbog. Hier die Stadtverordnetenversammlung.

Vor Abgabe des Angebotes besteht die Möglichkeit einer Besichtigung. Einen Termin, können Sie unter der o. g. Telefonnummer vereinbaren.

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