Fulda. Die Stadt Fulda zählt zu den denkmalreichsten Städten Hessens – ein Umstand, der bereits 1992 in der Publikation „Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland – Kulturdenkmäler in Hessen, Stadt Fulda“ gewürdigt wurde. Nun, über drei Jahrzehnte später, wurde der Denkmalbestand umfassend überarbeitet und ist ab sofort online im digitalen Denkmalverzeichnis des Landesamts für Denkmalpflege Hessen abrufbar: denkxweb.denkmalpflege-hessen.de
Warum eine Überarbeitung notwendig war
Die Überprüfung und Aktualisierung war aus mehreren Gründen erforderlich. In den letzten Jahrzehnten haben sich sowohl das Verständnis für Denkmalwürdigkeit als auch die Kriterien zur Bewertung deutlich verändert. Besonders Bauten der Nachkriegszeit sowie der 1980er- und 1990er-Jahre rücken zunehmend in den Fokus. Auch Industriearchitektur, Alltagsbauten und städtebauliche Gesamtensembles werden heute differenzierter betrachtet. Zudem haben neue wissenschaftliche Erkenntnisse, insbesondere in der Bauforschung, eine Neubewertung zahlreicher Objekte nötig gemacht.
Neue Denkmäler von der Renaissance bis zur Moderne
Im Rahmen der seit 2019 laufenden Überarbeitung wurden mehr als 200 Kulturdenkmäler neu in das Verzeichnis aufgenommen. Die Spanne reicht von spätmittelalterlichen Fachwerkhäusern – wie dem Haus Duume 1 aus dem Jahr 1512 oder dem Gebäude Löherstraße 27 von etwa 1550 – bis hin zur modernen Trauerhalle auf dem Frauenbergfriedhof, die 1979 errichtet wurde und heute als beispielhaftes Bauwerk der 1970er-Jahre gilt. Alle neu aufgenommenen Objekte wurden detailliert beschrieben, fotografisch dokumentiert und kartografisch eingeordnet.
Die Erfassung erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen und der Stadt Fulda.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Wer ein Gebäude besitzt, das nun als Einzeldenkmal ausgewiesen wurde, wird vom Landesamt schriftlich benachrichtigt. Wer ein Objekt innerhalb einer als Gesamtanlage geschützten Umgebung besitzt, sollte sich eigenständig über das Portal DenkXweb informieren.
Laut Dr. Verena Jakobi, Leiterin der Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, bedeutet die Denkmaleigenschaft, dass Veränderungen an diesen Gebäuden künftig mit den Denkmalbehörden abgestimmt werden müssen. Ziel sei es, notwendige Anpassungen mit Rücksicht auf die historische Substanz und unter Einsatz denkmalgerechter Materialien vorzunehmen – idealerweise durch Fachkräfte mit Erfahrung im traditionellen Handwerk.
Regelmäßige Pflege ist dabei nicht nur im Sinne des Denkmalschutzes, sondern hilft auch, kostenintensive Sanierungen zu vermeiden. Hessen unterstützt die Eigentümer aktiv: Jährlich stehen 8 Millionen Euro an Fördermitteln für die Instandsetzung von Einzeldenkmalen zur Verfügung. Zusätzlich sind steuerliche Abschreibungen möglich, vorausgesetzt, eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung liegt vor.
Wie läuft die Denkmalerfassung ab?
Die systematische Erfassung von Kulturdenkmälern gehört zu den Kernaufgaben des Landesamts. Dabei wird jeweils ein klar abgegrenzter Raum – eine Stadt, Gemeinde oder ein Landkreis – vollständig auf denkmalrelevante Bauten untersucht. Neben Vor-Ort-Besichtigungen und Fotodokumentationen fließt umfangreiche Archivarbeit in die Beurteilung ein.
Die Eintragung in die Denkmaltopografie erfolgt dann im Vergleich mit ähnlichen Bauwerken derselben Epoche. Entscheidend sind künstlerische, geschichtliche, städtebauliche, technische oder wissenschaftliche Besonderheiten, die den Denkmalstatus rechtfertigen.
Mit dem digitalen Zugang über DenkXweb können sich nun alle Interessierten über den aktuellen Stand der Kulturdenkmäler in Fulda informieren – eine wichtige Maßnahme zur Bewahrung des kulturellen Erbes und zur Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit historischer Bausubstanz.
