Weiter Denkmalschutz für Krematorium in Wewelsburg

Büren-Wewelsburg. Der Denkmalschutz für das ehemalige Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen in Wewelsburg bleibt erhalten. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden und die Klage des heutigen Eigentümers abgewiesen.

Der Eigentümer hatte beantragt, den Schutzstatus aufzuheben. Er argumentierte, dass das Gebäude durch spätere bauliche Veränderungen nicht mehr als Krematorium erkennbar sei. Doch das Gericht sah das anders: Trotz Umbauten seien wesentliche Elemente wie der Schornstein noch vorhanden – wenn auch überdeckt oder verbaut. Diese Teile seien ausreichend, um den historischen Charakter des Gebäudes zu belegen.

Das Krematorium gilt als wichtiges Zeugnis der NS-Zeit und des Konzentrationslagers Niederhagen, das zwischen 1941 und 1943 in Wewelsburg bestand.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

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