Weg für neues Baugebiet An der Schölke ist frei

Braunschweig. In Braunschweig kann die Planung für das Baugebiet „An der Schölke-Neu“ weitergehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zurückgewiesen. Damit sind die rechtlichen Möglichkeiten gegen den von der Stadt aufgestellten Bebauungsplan HO 54 ausgeschöpft. Die Stadtverwaltung kann die weitere Ausplanung des Gebietes fortsetzen.

Die gerichtliche Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für das Vorhaben. Durch den Abschluss des Rechtsmittelverfahrens besteht nun Klarheit hinsichtlich der rechtlichen Grundlage des Bebauungsplans. Damit kann die Kommune die nächsten Planungsschritte angehen und die Entwicklung des Gebietes weiter vorbereiten.

Mit der Entscheidung ist allerdings noch keine unmittelbare Bebauung verbunden. Vielmehr ist zunächst der Weg für die Fortsetzung der planerischen Arbeiten frei. Welche konkreten Umsetzungsschritte folgen und wann tatsächlich gebaut werden kann, hängt von den weiteren Planungen ab.

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