Stolzenau. Am Mittwochabend (26.02.) gegen 23:30 Uhr wurde der Polizei durch einen Zeugen mitgeteilt, dass sich im alten und derzeit leerstehenden Krankenhaus im Holzhäuser Weg in Stolzenau (Niedersachsen) unberechtigt Personen aufhalten würden.
Eine Überprüfung durch Polizeikräfte führte innerhalb des Gebäudes zum Antreffen von insgesamt vier Personen: einem 21-Jährigen, einem 22-Jährigen und einer 23-Jährigen aus Petershagen sowie einer 20-Jährigen aus Hameln. Die Personen hatten das Gebäude über ein offenstehendes Fenster betreten. Sie teilten mit, dass sie im Internet auf den „Lost Place“ aufmerksam geworden seien und diesen lediglich hätten besichtigten wollen.
Gegen die vier Beschuldigten wurde ein Strafverfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet. Ferner wurde ihnen ein Platzverweis erteilt.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten solcher sogenannten „Lost Places“ aufgrund eventuell vorliegender baulicher Mängel nicht nur gefährlich sein, sondern auch eine Straftat darstellen kann. Ein widerrechtliches Betreten dieser Gebäude und Grundstücke kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bestraft werden.
