Thurnau: Abriss vorerst gestoppt

Thurnau. In Thurnau ist der für Mitte September geplante Abriss zweier Gebäude an der Kulmbacher Straße vorerst vom Tisch. Das Staatliche Bauamt Bayreuth hat die Arbeiten abgesagt und will zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth abwarten. Betroffen sind eine Scheune in der Kulmbacher Straße 5 und ein Holzlager in Hausnummer 7. Ursprünglich sollten die Gebäude vom 14. bis 17. September 2026 abgebrochen werden. Dafür war eine vollständige Sperrung der Ortsdurchfahrt vorgesehen. Diese entfällt nun ebenfalls.

Hinter dem Baustopp steht ein größerer Konflikt um den historischen Ortskern von Thurnau. Direkt neben den nun vom Abriss betroffenen Gebäuden steht der ehemalige Gasthof „Zum Weißen Schwanen“ in der Kulmbacher Straße 2. Das Gebäude stammt aus dem 17. Jahrhundert, ist Teil des Denkmalensembles Ortskern Thurnau und zugleich als Einzeldenkmal geschützt. Das Denkmalnetz Bayern klagt gegen die denkmalrechtliche Erlaubnis zum Abriss des historischen Gebäudes. Unterstützt wird die Klage von der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Solange das Verwaltungsgericht Bayreuth darüber nicht entschieden hat, will das Staatliche Bauamt nun auch bei den beiden Nachbargebäuden keine unumkehrbaren Fakten schaffen.

Die geplanten Abbrüche sind Teil des Ausbaus der Staatsstraße 2689. Die Ortsdurchfahrt soll verkehrlich verbessert und verbreitert werden. Dafür müssen nach den bisherigen Planungen mehrere Grundstücke beziehungsweise Gebäude weichen. Bereits Ende 2025 waren entsprechende Abrissarbeiten vorgesehen gewesen, mussten damals jedoch unter anderem wegen noch ausstehender denkmalpflegerischer Dokumentationen verschoben werden. Das Denkmalnetz Bayern kritisierte die neuerlichen Abrisspläne scharf. Aus Sicht der Denkmalschützer wäre es problematisch, weitere Gebäude abzubrechen, während die grundsätzliche Frage um den „Weißen Schwanen“ noch vor Gericht liegt. Ein späterer Erhalt des historischen Ensembles würde dadurch möglicherweise erschwert oder unmöglich gemacht.

Damit ist der Abriss nicht endgültig verhindert. Er ist zunächst lediglich ausgesetzt. Entscheidend wird nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Bayreuth zur Klage gegen die Abrisserlaubnis für den „Weißen Schwanen“. Für Thurnau geht es damit um mehr als eine verschobene Baustelle: Im Kern steht die Frage, wie viel historische Bausubstanz einer modernen Verkehrsinfrastruktur weichen muss – und ob einmal beseitigte Gebäude überhaupt noch eine Chance auf Erhalt bekommen können.

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