Schongau. In der Altstadt von Schongau ist ein denkmalgeschütztes Nebengebäude des sogenannten Steingadener Richterhauses verschwunden. Das historische Haus an der Ballenhausstraße wurde Mitte September 2026 abgerissen, obwohl ursprünglich eine Sanierung vorgesehen war. Massive Risse und zunehmende Bewegungen im Baukörper hatten die Standsicherheit infrage gestellt. Nach Einschätzung der Verantwortlichen ließ sich das Gebäude nicht mehr ausreichend sichern. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege stimmte dem Abbruch zu.
Die Schäden am Gebäude hatten sich im Laufe der Zeit deutlich verschärft. Nach Angaben des Bauherrn wurden Bewegungen des Baukörpers durch Messungen dokumentiert. Selbst angebrachte Gipsmarken, mit denen die Rissbildung überwacht wurde, brachen wiederholt. Teilweise waren die Risse so breit, dass die Hand hindurchpasste. Besonders kritisch war die westliche Giebelwand, die nicht ausreichend mit den Seitenwänden verbunden war und nach außen zu kippen drohte. Nach mehreren Ortsterminen und einer fachlichen Prüfung wurde der Abriss als notwendig eingestuft.
Der Abbruch löste im Schongauer Bauausschuss unterschiedliche Reaktionen aus. Stadtbaumeister Sebastian Dietrich sprach von einer Verkettung unglücklicher Umstände und erklärte, das Gebäude sei nicht mehr zu retten gewesen. Bettina Buresch von den Grünen kritisierte dagegen den Verlust des authentischen Bauwerks. Mit dem Abbruch verschwindet ein Stück historischer Bausubstanz aus der Altstadt – ein Verlust, der die schwierige Abwägung zwischen Gefahrenabwehr und Denkmalschutz erneut sichtbar macht.
Anstelle des abgerissenen Gebäudes soll ein dreigeschossiger Neubau in Massivholzbauweise entstehen. Vorgesehen sind mehrere Wohnungen. Die Höhe soll sich am benachbarten Neubau orientieren, für den bereits eine Baugenehmigung vorliegt. Der Schongauer Bauausschuss stimmte dem neuen Vorhaben einstimmig zu. Die sichtbare Holzbauweise wurde mit der früheren Nutzung des Gebäudes als Scheune begründet. Zugleich betonte der Stadtbaumeister, dass diese Gestaltung in der Altstadt eine Ausnahme bleiben solle.
Der Fall zeigt, wie schwierig der Umgang mit historischen Gebäuden werden kann, wenn erhebliche statische Schäden auftreten. Eine Unterschutzstellung allein garantiert nicht, dass ein Bauwerk dauerhaft erhalten werden kann. Entscheidend sind auch der Zustand der Substanz, die Möglichkeiten einer Sicherung und die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen Maßnahmen. In Schongau ist die Entscheidung gefallen – das historische Haus ist verloren, an seine Stelle soll neuer Wohnraum treten.
