Denkmalgeschütztes Gebäude abgerissen

Schongau. In der Schongauer Altstadt ist ein denkmalgeschütztes Nebengebäude des Steingadener Richterhauses abgerissen worden. Noch Ende 2025 sahen die Planungen etwas völlig anderes vor: Das zweigeschossige Gebäude in der Ballenhausstraße sollte saniert und künftig vier Wohnungen sowie Abstellflächen aufnehmen. Nun ist von dem historischen Baukörper nichts mehr übrig. Der Abriss wurde mit der Stadt und den zuständigen Denkmalbehörden abgestimmt und genehmigt.

Grund für den überraschenden Abbruch war eine akut gefährdete Standsicherheit. Nach Angaben des Bauherrn hatte sich das Gebäude gesetzt und war zunehmend in Bewegung geraten. Messungen mit GPS-Markern und Gipsmarken bestätigten die Veränderungen. Es entstanden Risse von bis zu zehn Zentimetern Breite. Besonders kritisch war die westliche Giebelwand, die nicht ausreichend mit den Traufseiten verbunden war und nach außen zu kippen drohte.

Vor der Entscheidung wurde auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege einbezogen. Eine dendrochronologische Untersuchung datierte die erhaltene Scheune auf das Jahr 1809. Ein hinzugezogener Bauforscher kam zwar zu dem Ergebnis, dass eine Sanierung technisch möglich gewesen wäre. Allerdings hätten dabei voraussichtlich lediglich zehn bis 15 Prozent der bauzeitlichen Substanz erhalten werden können. Dem standen erheblicher konstruktiver Aufwand und hohe Kosten für Sicherung und Sanierung gegenüber. Am 15. September wurde schließlich der Abbruch genehmigt.

Damit endet auch ein Projekt, das ursprünglich Alt und Neu miteinander verbinden sollte. In der Ballenhausstraße ist ein Neubau mit elf Wohnungen vorgesehen; zusammen mit dem historischen Nebengebäude sollten insgesamt 15 Wohnungen entstehen. Nun muss die Planung angepasst werden. Wie der Ersatzbau aussehen wird, ist noch offen und muss erneut mit der Denkmalpflege abgestimmt werden. Für Schongau bleibt damit eine Frage zurück, die bei vielen historischen Gebäuden irgendwann gestellt wird: Wie viel Aufwand ist eine Rettung wert – und wann wird aus einem schützenswerten Altbau eine vermeintlich nicht mehr zu haltende Bausubstanz?

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